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Anna-Lena Karl
16. Januar 2019
Allgemein

Unsere Forderungen – (1) Kinderbetreuung am Arbeitsplatz ausbauen

Auf unserer Vollversammlung am 20.01 möchten wir den Antrag „Verbesserung der Kinderbetreuung am Arbeitsplatz“ verabschieden.

Zur Weiterleitung an die SPD-Bundestagsfraktion

Antrag der Jusos Gelsenkirchen zur Verbesserung der Kinderbetreuung am Arbeitsplatz 

Als feministischer Verband streben wir die Gleichberechtigung aller Geschlechter in der Gesellschaft an. Immer noch lässt sich in unserer Gesellschaft beobachten, dass trotz angestrebter Gleichberechtigung Mütter zu einem Großteil die Verantwortung für die Betreuung von Kindern übernehmen. Diese Rolle hat enorme Auswirkungen auf die Möglichkeiten von Müttern am Arbeitsleben erfolgreich teilzunehmen. Daher müssen neue Regelungen eintreten, die Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Berufstätigkeit ermöglichen.  

Die erfolgreiche Vereinbarkeit von Kindern und Beruf ist besonders bei spontanem Ausfall der Betreuung und bei Schichtarbeit erschwert. In diesem Fall wollen wir gezielt die aktivePartizipation von erziehenden Eltern am Arbeitsalltag fördern. Für viele Arbeitnehmer*innen besteht bei Maßnahmen, die die Abwesenheit vom Arbeitsplatz fördern (wie Urlaub oder Home Office) die Möglichkeit in ihrer Abwesenheit von Entscheidungen und Einflussnahme ausgeschlossen zu werden.

1. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert eine gesetzliche Regelung zu treffen, die Eltern das Recht gibt Kinder mit zum Arbeitsplatz zu bringen, wenn die Kinder in einer Betreuungseinrichtung angemeldet sind, diese aber geschlossen bleibt. Es darf nicht sein, dass sich Eltern und insbesondere Mütter bei berechtigter Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen, wie z.B Krankheit oder Streik negativen Konsequenzen für ihr Arbeitsverhältnis aussetzen müssen. 

2.Des weiteren wird die SPD-Bundestagsfraktion aufgefordert die Einrichtung von Kinderbetreuungsstellen für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, in denen Schichtarbeit ausgeführt wird gesetzlich zu verpflichten. Die Regelung trifft ab einer Größe von fünfzig Mitarbeitenden ein. Die Zahl der Mitarbeitenden ist dabei unabhängig von jeglichen Eigenschaften der Mitarbeitenden zu bestimmen und bezieht sich lediglich auf die absolute Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer*innen in dem Unternehmen bzw. der öffentlichen Einrichtung. 

Begründung:

Wenn alle Geschlechter in der Gesellschaft gleichen Verhältnissen unterliegen sollen, müssen gleiche Verhältnisse für die Möglichkeit der Partizipation am Arbeitsmarkt existieren. Die Teilnahme von Frauen* am Arbeitsmarkt ist ein zentraler Schritt zur Emanzipation. Es übernehmen immer noch zu einem größeren Teil Mütter statt Väter die Verantwortung für die Betreuung von Kindern. Das führt dazu, dass berufstätige Mütter im Gegensatz zu berufstätigen Vätern häufiger Kompromisse finden müssen, um Kinderbetreuung und Karriere gemeinsam erfolgreich zu bestreiten. Besonders, wenn äußere Einflüsse wie Streik oder Krankheit die Betreuung in externen Einrichtungen an manchen Tagen nicht möglich machen, sind es oft die Mütter, die einen Kompromiss zwischen Arbeit und Verantwortung für die Betreuung des Kindes tragen. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass sich ein Ausfall der Kinderbetreuungsstelle nicht negativ auf die Chancen von Frauen* am Arbeitsleben teilzunehmen auswirkt. Um eine wahre Gleichberechtigung zu schaffen, müssen außerdem die Maßnahmen auch für Väter bereitgestellt werden. Damit wollen wir deutlich machen: Kinderbetreuung ist Elternsache, nicht Müttersache. 

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